Die von der Krankenkasse bezahlte gesetzliche Vorsorgeuntersuchung darf einmal jährlich durchgeführt werden und besteht aus: Tastuntersuchung des Unterleibes, Spiegeleinstellung und Abstrichentnahme vom Muttermund, Tastuntersuchung der Brüste ab dem 30. Lebensjahr, der Untersuchung des Enddarms sowie einen Test auf nicht sichtbares Blut im Stuhl ab dem 45.Lebensjahr.
Durch gesetzliche Änderungen im Gesundheitswesen werden die Ausgaben für die ärztliche Behandlung und für die Verordnung von Arznei- und Hilfsmitteln streng begrenzt (sog. Budget-Regelung*). * Alle Kassenleistungen müssen nach § 12 SGB ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein, dürfen das Maß des Not¬wendigen nicht überschreiten.
Warum mehr ?!
Die Erfahrung zeigt, dass man mit zusätzlichen Maßnahmen eine Verbesserung der herkömmlichen Früherkennung erreichen kann. Um größtmögliche Sicherheit zu erlangen, sind diese Möglichkeiten von frauenärztlicher Seite durchaus zu empfehlen. Hierzu gehören die Ultraschalluntersuchungen des Unterleibes und der Brustdrüsen, so wie wir sie in den letzten Jahren durchgeführt haben.
Ultraschalluntersuchungen sind bei medizinischer Notwendigkeit selbstverständlich eine Kassenleistung. So z.B. zur Abklärung von Beschwerden und Tastbefunden. Als Vorsorgeuntersuchung sind sie von den Kassen jedoch nicht vorgesehen. Um die Qualität Ihrer Betreuung weiterhin zu verbessern, bieten wir Ihnen diese Ultraschalluntersuchungen im Rahmen der Vorsorge auf Ihren Wunsch weiterhin an.
Allerdings werden Wunschleistungen von den Krankenkassen nicht vergütet und müssen daher von Ihnen selbst bezahlt werden. Zu diesen Maßnahmen gehört u.a. die erweiterte Ultraschalldiagnostik zur
- Vorsorge des Gebärmutterschleimhautkrebses,
- Früherkennung von Tumoren der Eierstöcke,
- erweiterten Kontrolle der Brustdrüsen
- Ultraschall-Lagekontrolle einer Intrauterinspirale.
In der Zeit unserer klinischen Ausbildung hatten wir jedoch einen ganz andreren Eindruck gewonnen. Wir waren deshalb verunsichert, und führten wir im Rahmen unseres Qualitätsmanagements eine Tumorstatistik bei Übernahme der Praxis 1996 ein. Es zeigt sich seit dem eindeutig, daß Gebährmutterschleimhautkrebs im Regelfall als Vorstufe erkannt werden konnte. Mammakarzinome waren bei der Erkennung oft nicht zu tasten (50% aller entdeckten Karzinome!). Bei Ovarialkarzinomen wird das Ergebnis sehr stark beeinflusst vom Gewebstyp des Tumors.
Wichtig ist der Zeitraum in dem eine solche Untersuchung regelmäßig durchgeführt wird. Dieser ist m.E. bei den meisten Untersuchungen mit einem Untersuchungsintervall von ca 1 Jahr m.E. zu großzügig bemessen. Das spiegelt sich auch bei den Empfehlungen für Risikopatientinnen wieder - hier wird offiziell eien Kontrolle alle 6 Monate zur Vorsorge empfohlen. Sollte es Sie interessieren zeige ich Ihnen gern bei der nächsten Untersuchung die aktuellen Ergebnisse der weiterh laufenden Tumorstatistik. Eine vergleichende Darstellung im Internet ist aus juristischen Gründen nicht möglich